AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der grafikeria werbeagentur

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Stand 2011
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der grafikeria werbeagentur, Inhaber Alexander Savel, nachfolgend genannt „grafikeria werbeagentur“, und ihren Auftraggebern und Auftragnehmern abgeschlossenen Aufträge.
 
Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an die grafikeria werbeagentur vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Einer Einbeziehung von AGB’s des Auftraggebers in Aufträge wird vorsorglich widersprochen. 
 
 
1. Urheberrecht, Nutzungsrecht, Nutzungsbewilligung
 
1.1. Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der grafikeria werbeagentur weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. 
 
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber der grafikeria werbeagentur eine Entschädigung in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. 
 
1.3. Die grafikeria werbeagentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderliche Nutzungsbewilligung. Die grafikeria werbeagentur bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. 
 
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsbewilligung an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der grafikeria werbeagentur und dem Auftraggeber. Die Nutzungsbewilligungen gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 
 
1.5. Die grafikeria werbeagentur hat das Recht, auf sämtlichen Print- und Screenprodukten als Urheber genannt zu werden. 
 
 
2. Angebote / Zahlungsbedingungen 
 
2.1. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 8 Wochen nach Abgabedatum. 
 
2.2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ggf. zuzüglich Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten, und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, soweit nicht anders vereinbart. Wechsel werden nur nach Vereinbarung angenommen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. 
 
2.3. Bei Aufträgen mit einer Gesamtsumme ab 1.000,00 EUR wird folgende Zahlungsweise vereinbart: 50 % des Auftragsvolumen bei Auftragserteilung, weitere Abschlagszahlungen nach Projektstand zum Monatsende bzw. bei Projektabschluss.
 
2.4. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so werden die zusätzlichen Leistungen dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
 
2.5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten, werden dem Auftraggeber berechnet.
 
2.6. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die grafikeria werbeagentur Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der grafikeria werbeagentur auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug befindet.
 
2.7. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer besonderen Erinnerung / Mahnung der grafikeria werbeagentur bedarf, nach 30 Tagen ein.
 
2.8. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % der Rechnungssumme zu zahlen. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
 
 
3. Lieferung
 
3.1. Hat sich die grafikeria werbeagentur zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
 
3.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der grafikeria werbeagentur ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. 
 
3.3. Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb der grafikeria werbeagentur als auch in dem eines Zulieferers, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
 
 
4. Eigentumsvorbehalt
 
4.1. Die grafikeria werbeagentur behält sich das Eigentumsrecht an gelieferten Daten und Produkten (wie z. B. Flyern, Plakaten, Broschüren etc.) bis zur vollständigen Bezahlung vor.
 
 
5. Herausgabe von Daten 
 
5.1. Die grafikeria werbeagentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien / Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Datenträger, Dateien / Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 
 
5.2. Hat die grafikeria werbeagentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der grafikeria werbeagentur verändert werden. 
 
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien / Daten (online / offline) trägt der Auftraggeber. 
 
5.4. Die grafikeria werbeagentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien / Daten. Die Haftung der grafikeria werbeagentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien / Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 
 
 
6. Haftung / Inhalte 
 
6.1. Die grafikeria werbeagentur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Mangelersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes. 
 
6.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. 
 
6.3. Mit der Abnahme oder Druckfreigabe (schriftlich oder telefonisch) des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 
 
6.4. Die grafikeria werbeagentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. 
 
6.5. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen an die grafikeria werbeagentur berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die grafikeria werbeagentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 
 
6.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der grafikeria werbeagentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Zur Korrektur übersandte Erzeugnisse sind in jedem Fall zu prüfen.
 
6.7. Bei berechtigten Beanstandungen ist die grafikeria werbeagentur nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes.
 
6.8. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die grafikeria werbeagentur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die grafikeria werbeagentur von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
 
 
7. Schlussbestimmungen 
 
7.1. Die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und der grafikeria werbeagentur unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Gmunden. Gerichtsstand: Wels.
 
7.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine gültige, dem Inhalt der Unwirksamen nahe liegenden, zu ersetzen.